Führerscheinklassen

Folgende Führerscheinklassen bilden wir aus:

A

Direkteinstieg
ab 25 Jahre

A

Krafträder mit und ohne Beiwagen über 25 kW (34 PS) oder einer Leermasse von weniger als 6,25 kg pro kW.

Eingeschlossene Klassen:
A beschränkt, A1, M

A

Mindestalter:
18 Jahre

A
beschränkt

Krafträder mit und ohne Beiwagen (zunächst nur für Krafträder bis max. 25 kW/ 34 PS und einer Leermasse von mindestens 6,25 kg pro kW, nach 2-jähriger Fahrpraxis ohne weitere Ausbildung und Prüfung unbegrenzt)

Eingeschlossene Klassen: A1, M

A1

Mindestalter:
16 Jahre

A1

Leichtkrafträder max. 125 ccm, max. 11 kW Motorleistung. Inhaber der Fahrerlaubnis-Klasse A1 dürfen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur mit Leichtkrafträdern fahren, deren bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h gedrosselt ist.

Eingeschlossene Klasse: M

M

Mindestalter:
15 Jahre

Mofa

Fahrräder mit Elektromotor oder Hilfsmotor bis max.l 25 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, einsitzig, Elektro- oder Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum.

M1

Mindestalter:
16 Jahre

M

Kleinkrafträder und Fahrräder mit Elektromotor oder Hilfsmotor bis 50 ccm Hubraum und einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h.
(Moped, Mokick bis max. 50 ccm und max. 45 km/h)

S

Mindestalter:
16 Jahre

S

Dreirädrige Kleinkrafträder und vier-rädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h und einer Leermasse bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen max. 350 kg und einem Hubraum max. 50 ccm (bei Fremdzündungsmotor z.B. Benziner)
oder
max. 4 kW Nutzleistung (bei anderen
Verbrennungsmotoren z.B. Diesel) oder
max. 4 kW Nenndauerleistung bei Elektromotor

B


Mindestalter:
18 Jahre *

B

Kraftwagen bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers   nicht größer ist als die Leermasse des Kraftwagens   und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5t.

* Mindestalter 17 Jahre bei begleiteten Fahren.

Eingeschlossene Klassen: M, L

BE


Mindestalter:
18 Jahre *

BE

Kraftwagen bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse mit Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse, wenn die zulässige Gesamtmasse größer ist als die Leermasse des Pkw, Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Pkw, jedoch die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer ist als 3,5 t.
Führerscheininhaber der „alten“ Klasse 3 dürfen alle einachsigen Anhänger (einschließlich Hänger mit  Tandem-Achsen) mit Ihrem Fahrzeug ziehen.

* Unter bestimmten Vorraussetzungen kann das Mindestalter 17 Jahre sein

Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig

C


Mindestalter:
18 Jahre *

C

Kraftwagen über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse (nach oben keine Beschränkung) auch mit Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse.

* Für Führer im gewerblichen Güterverkehr ist das Mindestalter 21 Jahre, wenn die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs oder Zuges mehr als 7,5t beträgt.

Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig
Eingeschlossene Klasse: C1

CE
Sattel


Mindestalter:
18 Jahre *

CE

Kraftwagen über 3,5 t zulässige Gesamtmasse (nach oben keine Beschränkung) und Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse.
(Lastzüge und Sattelzüge)

* Für Führer im gewerblichen Güterverkehr ist das Mindestalter 21 Jahre, wenn die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs oder Zuges mehr als 7,5t beträgt.

Vorbesitz Führerscheinklasse C notwendig.

Eingeschlossene Klassen: C1E, BE, T, bei Besitz von D1: D1E, bei Besitz von D: DE

C1


Mindestalter:
18 Jahre *

C1

Kraftwagen über 3,5t bis 7,5t zulässiger Gesamtmasse,  auch mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse.

* Für Führer im gewerblichen Güterverkehr ist das Mindestalter 21 Jahre, wenn die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs oder Zuges mehr als 7,5t beträgt.

Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig

C1E


Mindestalter:
18 Jahre *

C1E

Kraftwagen über 3,5t bis 7,5t zulässiger Gesamtmasse und Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse (max. 12t zulässiger Gesamtmasse).
Die Gesamtmasse des Anhängers darf nicht größer sein als die Leermasse des Zugfahrzeugs und die Summe der beiden zulässigen Gesamtmassen nicht größer als 12t.

* Für Führer im gewerblichen Güterverkehr ist das Mindestalter 21 Jahre, wenn die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs oder Zuges mehr als 7,5t beträgt.

Vorbesitz Führerscheinklasse C1 notwendig.

Eingeschlossene Klassen: BE, bei Besitz von D1: D1E

L


Mindestalter:
16 Jahre

L

Zugmaschinen (Traktoren) in der Land- und Forstwirtschaft bis 32 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, auch mit Anhänger (dann Höchstgeschwindigkeit 25 km/h).

Stapler, auch mit Anhänger und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit

T


Mindestalter:
16 Jahre *

T

Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit Anhänger (mehr als 32 km/h bis max. 60 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit).

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit in der Land- und Forstwirtschaft, auch mit Anhänger

* Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur Zugmaschinen bis 40 km/h.

Eingeschlossene Klassen: L, M, S